K -News vom 15.06.2009

EnEV 2009: Verschärfte Anforderungen an die Rohrdämmung


Wenn die neue Energieeinsparverordnung im Oktober 2009 in Kraft tritt, werden erstmalig auch Kälteverteilungsleitungen von raumlufttechnischen Anlagen in die Dämmpflicht einbezogen. Nach Überzeugung des Fachverbandes Schaumkunststoffe und Polyurethane e.V. (FSK) ist diese Dämm­vorschrift zwar ein wichtiger erster Schritt, für eine effiziente Reduzierung der Wärmeverluste müssen in den kommenden Jahren jedoch größere Dämmdicken vorgeschrieben werden. Ebenfalls neu: Auch Wärmever­teil­leitungen, die an Außenluft grenzend verlegt sind, müssen nach der EnEV 2009 gedämmt werden.

Nachdem mit der EnEV 2007 erstmals auch die Klimatechnik von Gebäuden berücksichtigt wurde, werden diese Anforderungen jetzt verschärft. Nach der neuen EnEV müssen Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen gedämmt werden. Die geforderte Dämmdicke von
6 mm entspricht nach Auffassung des Gesetzgebers dem heutigen Stand der Technik, der Fachverband Schaumkunststoffe und Polyurethane e.V. (FSK) weist jedoch darauf hin, dass eine solche Dämmung weder zur Verminderung der Energieverluste noch zur Vermeidung von Tauwasser ausreicht. Die Anforderung kann daher nur als erster zukunftsweisender Schritt in Richtung Energie­einsparung betrachtet werden.

Bei der Planung kältetechni­scher Anlagen sollten bereits heute unbedingt größere Dämmdicken aus­geschrieben werden. Grundlage für die Berechnung opti­maler Dämmdicken bietet die VDI 2055, Blatt 1 „Wärme- und Kälteschutz von betriebstechnischen Anlagen in der Industrie und in der Technischen Gebäudeausrüstung“. Die etwas höhe­ren Investitionskosten machen sich schnell bezahlt. Aufgrund des hohen Kosten- und Ener­gieaufwandes zur Erzeugung tiefer Tem­peraturen in kältetechnischen Anla­gen werden die Anforderungen der EnEV in den kommenden Jahren weiter anstei­gen müssen.

Da sich die bisherigen Regelungen zur Dämmung von Wärmeverteil- und Warmwasserleitungen bewährt haben, werden sie mit nur einer wesentlichen Ände­rung übernommen: Nach der EnEV 2009 müssen jetzt auch Rohrleitungen ge­ämmt werden, die an Außenluft grenzend verlegt sind. Damit werden erstmalig auch Wärmeverteilleitungen in die Dämmpflicht genommen, die nicht im Ge­bäude bzw. der thermischen Gebäudehülle verlaufen. Für diese Leitungen for­dert die EnEV eine so genannte 200 % Dämmung, also eine Verdoppelung der Mindestdicke (vgl. Anlage 5, Tabelle 1 der EnEV). Diese Maßnahme befreit je­doch nicht von der Installation von Sicherheitssystemen zur Vermeidung von Frostschäden an Rohrleitungen und anderen Anlagenteilen.

Der FSK weist darauf hin, dass trotz vorgeschriebener Dämmpflicht leider noch immer zahlreiche Heizungsanlagen nicht oder nicht ausreichend gedämmt werden. Das führt zu hohen Energieverlusten und immer wieder zu Beschwerden und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Auch bei der Wärmebilanz eines Ge­bäudes wird die Dämmung von Rohrleitungen häufig nicht korrekt oder nicht ausreichend berücksichtigt. Dabei amortisiert sich die Dämmung von Rohrleitun­gen, Armaturen, Rohr­schellen etc. oft bereits nach wenigen Monaten, wie mit Hilfe der VDI 2055 sehr einfach nachgewiesen werden kann.


Kontakt:
Fachverband Schaumkunststoffe und Polyurethane e.V.
Am Hauptbahnhof 10
60329 Frankfurt/Main
fsk@fsk-vsv.de
www.fsk-vsv.de

 




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