K -News vom 19.11.2001

DIHK und BDI fordern neue europäische Rechtsform für mittelständische Unternehmen


"Europas Unternehmen sollen vom Wettbewerb der Rechtsordnungen profitieren" erklärte DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben auf einer gemeinsamen Veranstaltung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) und des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) zur Europäischen Aktiengesellschaft in Berlin. Dazu sei die kürzlich beschlossene Europäische Aktiengesellschaft ein erster Schritt. Sie ermögliche den Zusammenschluss europäischer Unternehmen in einer einheitlichen Rechtsform. Damit würden Verwaltungs- und Transaktionskosten gespart. Auch sei ein Sitzwechsel an einen attraktiveren Standort innerhalb der EU jederzeit möglich.

Diese Vorteile der Europäischen Aktiengesellschaft müssten jedoch auch den vielen mittelständischen Unternehmen eröffnet werden. DIHK und BDI unterstützen daher das Projekt einer Europäischen Privatgesellschaft, das Professor Peter Hommelhoff (Universität
Heidelberg) vorstellte. Deren wesentliche Eigenschaften seien ein niedriges Gründungskapital, Mitbestimmungsfreiheit und Gestaltungsfreiheit.

Die Europäische Aktiengesellschaft steht europäischen kapitalmarktorientierten Unternehmen ab dem Jahr 2004 zur Verfügung. Hans-Werner Neye vom Bundesministerium der Justiz kündigte dazu einen ersten Diskussionsentwurf für das deutsche Durchführungsgesetz für Herbst 2002 an. Alle Beteiligten waren sich darüber einig, dass ohne attraktive steuerliche Begleitregeln sowohl die Europäische Aktiengesellschaft als auch eine Europäische Privatgesellschaft ein Papiertiger bleibe.

Text: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)

 




K 2016

© kunststoffFORUM 1998 - 2024